Adressänderung
Damit nach einem Umzug Ihre Orts- und Familienbezogenen Leistungen sowie mögliche ergänzende Leistungen korrekt berechnet werden können, teilen Sie uns bitte umgehend Ihre neue Adresse mit.
Aus Fürsorgegründen kann unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Umzugskostenbeihilfe (Art. 11 BayUKG); Link öffnet sich in neuem Fensterfür Umzüge, die nicht auf einer Personalmaßnahme beruhen, zustehen.
Arbeitnehmerinnen / Arbeitnehmer
Bei einem Umzug sind sowohl Ihrer Personal verwaltenden Stelle als auch der Bezügestelle des LfF die Adressänderung mitzuteilen.
Erklärung zum Hauptwohnsitz
Nutzen Sie dafür bitte das digitale Formular Erklärung zum Hauptwohnsitz - Ergänzende Leistung im Mitarbeiterservice Bayern.; Link öffnet sich in neuem Fenster
Oder teilen Sie uns die Änderung anhand der Erklärung zum Hauptwohnsitz/
Besoldung / Versorgung
Bei einem Umzug sind sowohl Ihrer Personal verwaltenden Stelle als auch der Bezügestelle des LfF die Adressänderung mitzuteilen.
OFZ-Erklärung
Nutzen Sie dafür das digitale Formular Mitteilung des Hauptwohnsitzes zur Ermittlung des Orts- und Familienzuschlages im Mitarbeiterservice Bayern.; Link öffnet sich in neuem Fenster
Oder teilen Sie uns die Änderung anhand der Erklärung Hauptwohnsitz zur Ermittlung des Orts- und Familienzuschlages mit.
Nutzen Sie den Mitarbeiterservice Bayern; Link öffnet sich in neuem Fenster und laden Sie die Dokumente über die Uploadfunktion im Dienst Formulare hoch.