Änderung Familienstand
Damit Ihre Bezüge und die Beihilfe nach einer Änderung Ihres Familienstandes korrekt berechnet werden können, informieren Sie bitte das Landesamt für Finanzen umgehend z. B. über Eheschließung, Trennung oder Scheidung.
Arbeitnehmerinnen / Arbeitnehmer
Änderungen bei Ihrem Familienstand teilen Sie bitte der Personal verwaltenden Stelle und der jeweils zuständigen Bezügestelle mit. Dazu schicken Sie Unterlagen wie Ihre Heiratsurkunde oder Ihr Scheidungsurteil an Ihre Bezügestelle.
Zuständigkeiten
Besoldung / Versorgung
Änderungen bei Ihrem Familienstand teilen Sie bitte der Personal verwaltenden Stelle und der jeweils zuständigen Bezügestelle unter Verwendung der Erklärung zum Bezug orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile (OFZ-Erklärung) mit.
Zuständigkeiten
Beihilfe
Bei Änderungen des Familienstandes ergänzen bitte Sie die entsprechenden Angaben auf Ihrem nächsten Beihilfeantrag.
Beihilfeantrag
Zuständigkeiten
Nutzen Sie den Mitarbeiterservice Bayern; Link öffnet sich in neuem Fenster und laden Sie die Dokumente über die Uploadfunktion im Dienst Formulare hoch.