Geburt eines Kindes

Arbeitnehmerinnen / Arbeitnehmer

Bei Geburt eines Kindes bitten wir Sie die Erklärung zu Kindern (A710) auszufüllen. Bitte legen Sie eine Kopie der Geburtsurkunde Ihres Kindes bei.

Zuständigkeiten

Besoldung / Versorgung

Durch die Geburt eines Kindes kann sich der Orts- und Familienzuschlag (kinderbezogene Leistung) Ihrer Bezüge erhöhen.

Die kinderbezogenen Leistungen werden für die Dauer des Anspruchs auf Kindergeld gezahlt und jeweils nur einmal pro Kind. Haben mehrere Personen Anspruch auf kinderbezogene Leistungen erhält diejenige Person die Leistung, die die Kindergeldberechtigte Person (= Antragsteller) bei der Familienkasse ist.

OFZ-Erklärung

Für die Zahlung der kinderbezogenen Leistungen im Orts- und Familienzuschlag und füllen Sie bitte die Erklärung zum Bezug orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile (OFZ-Erklärung) aus. Bitte legen Sie eine Kopie der Geburtsurkunde Ihres Kindes bei.

Beihilfe

Umfangreiche Informationen zur Berücksichtigung von Kindern bei der Beihilfe erhalten Sie hier: