Versetzung / Abordnung
Aufgrund einer dienstlich veranlassten Maßnahme wie z.B. einer Versetzung, Abordnung, Zuweisung oder Auflösung einer Dienststelle können Ansprüche nach dem Bayerischen Umzugskostengesetz oder auf Trennungsgeld entstehen.
Aus Fürsorgegründen kann unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Umzugskostenbeihilfe (Art. 11 BayUKG); Link öffnet sich in neuem Fenster für Umzüge, die nicht auf einer Personalmaßnahme beruhen, zustehen.
Genauere Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen und Leistungen finden Sie hier: