Beginn / Ende Beschäftigungsverhältnis

Beginn Beschäftigungsverhältnis

Arbeitnehmerinnen / Arbeitnehmer

Bei Beginn des Beschäftigungsverhältnisses werden alle notwendigen Unterlagen, die für die Bezügezahlung relevant sind, von Ihrer Personalverwaltenden Stelle zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen finden Sie hier.

Zusätzliche Anträge, wie z.B. der Antrag auf vermögenswirksame Leistungen sind unter Allgemeine Formulare für den Bezügebereich oder Formulare: Arbeitnehmerinnen / Arbeitnehmer (Entgelte) zu finden.

Für eine schnellere Beantragung stehen einige Anträge auch als digitales Formular im Mitarbeiterservice Bayern; Link öffnet sich in neuem Fenster zur Verfügung.

Beamtinnen / Beamte

Im Rahmen des Einstellungsprozesses werden Ihnen alle notwendigen Unterlagen, die für die Bezügezahlung relevant sind, von Ihrer Einstellungsbehörde bzw. Personalverwaltenden Stelle zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen finden Sie hier.

Für eine schnellere Beantragung stehen einige Anträge auch als digitales Formular im Mitarbeiterservice Bayern; Link öffnet sich in neuem Fenster zur Verfügung.

Beihilfe

Bei Beginn des Beamtenverhältnisses wird ein Anspruch auf Beihilfe in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und sonstigen Fällen erworben. Arbeitnehmer, die nach dem 1. Januar 2001 eingestellt werden, erwerben keinen Beihilfeanspruch mehr.

Bitte legen Sie bei erstmaliger Antragsstellung auch einen entsprechenden Nachweis ihrer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung bei. Bei einer privaten Krankenversicherung muss aus dem Nachweis der Beginn der Versicherung sowie der versicherte Prozentsatz ersichtlich sein.

Zuständigkeiten

Personal- und Finanznebenleistungen

Die Anreise zum Dienstbeginn kann als Einstellungsreise abgerechnet werden.

Ist Ihre Behörde für das Reisemanagement freigeschaltet, erfolgt die Antragstellung über das Bayerische Reisemanagementsystem (BayRMS); Link öffnet sich in neuem Fenster.

Anderenfalls stehen folgende Formulare zur Verfügung:

Mitarbeiterservice Bayern

Das Landesamt für Finanzen (LfF) ist für die Festsetzung und Auszahlung der Bezüge und Beihilfeleistungen sowie für die Abrechnung von Dienst- und Fortbildungsreisen zuständig.

Im Rahmen der Digitalisierung beim Freistaat Bayern werden Ihnen elektronisch archivierte Dokumente ausschließlich über den Digitalen Ordner im Mitarbeiterservice Bayern; Link öffnet sich in neuem Fenster bereitgestellt. Dies betrifft alle aktiven Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter sowie alle aktiven staatlichen Tarifbeschäftigten.

Informationen zur Anmeldung/Registrierung beim Mitarbeiterservice Bayern finden Sie im Informationsblatt zur Nutzung des Digitalen Ordners (PDF). Bitte nehmen Sie die Registrierung zeitnah nach ihrem Dienstantritt vor.

Ende Beschäftigungsverhältnis

Beihilfe

Mit Beendigung des Beamtenverhältnisses erlischt auch der Beihilfeanspruch. Bei Arbeitnehmern, die noch einen Beihilfeanspruch besitzen, erlischt dieser mit Renteneintritt.