Meldewege

Bitte verwenden Sie zur Meldung an das Fiskalat Regensburg zur Regressierung von Ansprüchen das Abgabeschreiben (siehe unten). Achten Sie darauf, dass ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ab dem ersten Tag der unfallbedingten Abwesenheit vorzulegen sind. Ferner ist ggf. eine Erklärung zur Entbindung der behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht (siehe unten) erforderlich.

Bitte verwenden Sie zur Meldung an das Fiskalat Ansbach zur Regressierung von Ansprüchen das Abgabeschreiben (siehe unten). Achten Sie darauf, dass ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ab dem ersten Tag der unfallbedingten Abwesenheit vorzulegen sind. Ferner ist eine Abtretungserklärung (siehe unten) sowie ggf. eine Erklärung zur Entbindung der behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht (siehe unten) erforderlich.

Hierfür ist die Dienstunfallfürsorge zuständig. Achten Sie darauf, dass ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ab dem ersten Tag der unfallbedingten Abwesenheit vorzulegen sind.

Diese Ansprüche werden über die Unfallanzeige der Beihilfe abgewickelt. Die Weiterleitung an das Fiskalat Regensburg erfolgt von dort.