Schulbeihilfe
Die Gewährung von Schulbeihilfen an Staatsbedienstete und Versorgungsempfänger ist nach der Schulbeihilferichtlinie (SchBhR); Link öffnet sich in neuem Fenster (externer Link) in Form der Bekanntmachung des bayerischen Staatsministeriums der Finanzen vom 1. September 1971 (Az. :P 1832 A -10/4 – 42 932) zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 9. April 1975 (FMBl. S. 215) möglich.