Änderung bei Versicherungsfreiheit in gesetzlicher Krankenversicherung ab 2011
Ein Wechsel abhängig Beschäftigter in die private Krankenversicherung ist ab dem Jahreswechsel 2010/2011 wieder möglich, wenn das Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze in einem Jahr - statt wie bisher in drei Jahren - überschreitet. Berufsanfänger mit einem Gehalt oberhalb dieser Grenze können direkt zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung wählen.