Auskunftsverfahren

Das Auskunftsverfahren ermöglicht es dem Kassenpersonal und den Anordnungsdienststellen sich über die gebuchten Daten zu informieren.

Zur Auswahl stehen:

  • Buchungen in der zeitlichen Abfolge;
  • Sollstellungen für einmalige und wiederkehrende Zahlungen;
  • aufgelaufenen Istbuchungen.

Die Anordnungsdienststellen können sich an das Auskunftsverfahren anschließen.

Voraussetzungen:

  • Anschluss an das Behördennetz;
  • außerhalb des Behördennetzes über die Zugangssoftware TranSON und die Zertifizierung durch das LfStaD
  • Zulassung zum Verfahren.

Anmeldeformular

Bei Interesse können Sie sich an die jeweiligen Ansprechpartner wenden.

Bedienungsanleitungen für das Auskunftsverfahren